
AGB
Autopflegeservice Schulzendorf (APS)
AGB - Allgemeine Geschäftsbedingungen
Wenn mal was passiert! Mängelrüge, Gewährleistung, Schadensersatz
Der Kunde muss alle offensichtlichen oder erkannten Mängel sofort bei Übergabe des Fahrzeuges anzeigen. Es gilt gem. §§ 377 HGB bleiben unberührt.
APS hat das Recht zur Mängelbeseitigung die durch die Aufbereitung nachweislich entstanden sind. Der Kunde hat nach billigem Ermessen die erforderliche Zeit und Gelegenheit zu gewähren, insbesondere das Fahrzeug zur Verfügung zu stellen, zur Nachbesserung. Ist dies nicht möglich entfällt die Gewährleistung! Wird von APS bezweifelt, dass die Mängelrüge berechtigt ist, ist APS berechtigt ein Gutachten einholen, bei angewiesener falscher Mängelrüge trägt der Kunde die Kosten des Gutachtens.
Tritt an ihrem Fahrzeug ein technischer Mangel während der Aufbereitung auf, haftet APS nicht dafür! Technische Mängel werden von APS nicht beseitigt. Weitergehende Ansprüche des Kunden als die vorstehend genannten, gleich aus welchen Rechtsgründen, sind ausgeschlossen. APS haftet nicht für Schäden, die am Fahrzeug und am Vermögen des Kunden entstehen. Dies gilt für Mangelschäden, Mangelfolgeschäden und Schäden, die aus der Verletzung vertraglicher Nebenpflichten entstehen. Vorstehende Haftungsfreizeichnung gilt nicht für einen Schaden durch das Fehlen einer Beschaffenheit, die bei der Aufbereitung entsteht, die garantiert wurde.
Haftung bei der Überführung von Fahrzeugen (z.B. Waschbox etc.)
APS haftet nicht für Schadenersatzansprüche des Kunden aus Verschuldung, auch nicht gegenüber Dritten, bei Vertragsschluss, die Verletzung vertraglicher Nebenpflichten und unerlaubter Haftung sind ausgeschlossen. Es sei denn, sie beruhen auf vorsätzliches oder grobes Verschulden durch APS. Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet APS auch bei leichter Fahrlässigkeit (z.B. Geschwindigkeitsüberschreitung bei der Überführung, in diesem Fall beschränkt sich die Haftung jedoch auf den Ersatz vorhersehbarer und typischer Schäden. Weiter Ansprüche, sind nicht vereinbart.
Schulden des Auftraggebers gegenüber Dritten gilt bei Vertragsabschluss automatisch die Freistellung durch den Kunden gegenüber APS. Vorab muss der Leistungsanspruch gegenüber APS ausgeglichen werden.
Rücktrittsrecht für Kunden, Stornierung des Auftrages
Storniert 1 Tag vor Antritt des Auftrages ist der Kunde verpflichtet 50 % vom vereinbarten Gesamtbetrag als Entschädigung zu zahlen.
Storniert der Kunde am Tage des Auftrages, ist der Kunde verpflichtet 75 % vom vereinbarten Gesamtbetrag als Entschädigung zu zahlen.
Dies gilt nicht in Fällen des Leistungsverzuges (z.B. Terminänderung) durch APS bei einer von ihr zu vertretende Unmöglichkeit der Leistungserbringung.
Preise und Leistung
Der vereinbarte Preis/Aufwand, der bei der Vorbesichtigung vereinbart wurde, gilt als Vereinbart, es sei denn das während der Aufbereitung weitere Mängel festgestellt wurden. Diese müssen telefonisch mit dem Auftraggeber besprochen werden. Ist dies Erfolgt gilt die der neue Preis als vereinbart.
Rechnungslegung
Steuer. Nr.: 049/212/00450
- § 19 Umsatzsteuergesetz - UStG
–Kleinunternehmerregelung!
- auf Rechnungen wird keine Umsatzsteuer (= Mehrwertsteuer) auszuweisen